Nintendo erhält 4,5 Millionen Dollar im Switch-Piraterie-Verfahren

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Nintendo Switch mit neonblauem und neonrotem Joy-Con
Bild: Nintendo · Bildquelle

Nintendo of America erhält in einem US-Verfahren 4,5 Millionen US-Dollar Schadenersatz gegen James C. Williams, der online unter dem Namen „archbox“ auftrat. Das Bundesgericht im Western District of Washington erließ am 23. September 2026 ein Versäumnisurteil zugunsten von Nintendo und ordnete zusätzlich eine dauerhafte Unterlassungsverfügung an.

Nintendo hatte Williams vorgeworfen, Nintendo-Switch-Spiele ohne Erlaubnis kopiert und verbreitet sowie Software zur Umgehung technischer Schutzmaßnahmen angeboten zu haben. Williams beteiligte sich nach den Gerichtsunterlagen nicht an der Verteidigung des Verfahrens, nachdem die Klage zugestellt worden war.

4,5 Millionen Dollar für 30 repräsentative Spiele

Das Gericht setzte den gesetzlichen Schadenersatz auf insgesamt 4,5 Millionen US-Dollar fest. Grundlage sind 30 von Nintendo benannte, repräsentative Spiele. Für jedes davon wurden 150.000 Dollar angesetzt, der gesetzliche Höchstbetrag für vorsätzliche Urheberrechtsverletzungen.

Die Entscheidung bedeutet nicht, dass ein vollständiger streitiger Prozess mit Beweisaufnahme und Verteidigung stattgefunden hat. Bei einem Versäumnisurteil werden die hinreichend vorgetragenen tatsächlichen Behauptungen der Klage grundsätzlich als zugestanden behandelt, während das Gericht unter anderem die rechtliche Grundlage und die Höhe des Schadenersatzes weiterhin prüft.

Online-Shops und Verbreitungskanäle müssen abgeschaltet werden

Zusätzlich zum Schadenersatz erließ Richterin Lauren King eine permanente Unterlassungsverfügung. Williams muss demnach Online-Shops deaktivieren, die unter seiner Kontrolle stehen und zum Download raubkopierter Nintendo-Switch-Spiele genutzt wurden.

Die Verfügung erfasst außerdem Social-Media-Konten, Kommunikationsplattformen, E-Commerce-Seiten und andere von Williams kontrollierte Kanäle, soweit sie zur Verbreitung rechtsverletzender Switch-Spiele oder von Software zur Umgehung technischer Schutzmaßnahmen genutzt werden.

Nintendo hatte Williams bereits 2024 abgemahnt

Nach den Gerichtsunterlagen schickte ein Anwalt von Nintendo im März 2024 zunächst eine Unterlassungsaufforderung. Es folgte ein E-Mail-Austausch im April und Mai. Nintendo reichte die Klage anschließend im Juni 2024 ein.

Das Gericht gab Nintendos Antrag auf Versäumnisurteil und dauerhafte Unterlassungsverfügung nun vollständig statt. Damit ist die zivilrechtliche Entscheidung gegen Williams in diesem Verfahren ergangen.

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